Investor Relations
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Corporate Governance
Deutscher Corporate Governance-Kodex (DCGK)
Mit dem am 26.07.2002 in Kraft getretenen Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) wurde gleichzeitig das Aktiengesetz um den §161 ergänzt. Demnach sind Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklärung bezüglich des Deutschen Corporate Governance-Kodex ("Kodex") verpflichtet. Dieser beinhaltet Verhaltensempfehlungen ("soll"), deren Abweichungen dokumentiert werden müssen und Anregungen ("sollte" bzw. "kann"), von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann. Diese Veröffentlichungen steigern die Transparenz für alle Stakeholder.
Zum Deutschen Corporate Governance-Kodex geben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft dann eine jährliche Entsprechenserklärung ab. Diese Erklärung wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet veröffentlicht.
Unter den nachfolgendem Link erhalten Sie weitere Informationen:
Link zur Website "Deutscher Corporate Governance Kodex"
Kurzporträt als PDF
Kurzporträt der NanoFocus AG. Download
Satzung
Hier finden Sie die
Satzung per Dezember 2019 zum Download.
Bekanntmachung gemäß § 106 AktG
Mitglieder und Vorsitz des Aufsichtsrates haben sich verändert. Nachfolgend können Sie die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichte Mitteilung herunterladen.
